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Coaching Beispiele der KfW

Gründercoaching

Gründercoaching ist ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Erfolgsaussichten und nachhaltigen Sicherung von Existenzgründungen.
Die meisten Gründer und jungen Unternehmen brauchen eine kompetente Beratung, damit das Unternehmen Erfolg hat. Bewährt hat sich das Coaching-Prinzip. Ein qualifizierter Unternehmensberater betreut und begleitet das junge Unternehmen. Um Existenzgründerinnen und Existenzgründern die Finanzierung von Coachingmaßnahmen zu ermöglichen und den Erfolg von Existenzgründungen zu erhöhen, bietet die KfW Zuschüsse zu den Kosten der Coachingmaßnahme aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).

KfW Coaching

Hans-Michael Groß ist Gründercoach der KfW Mittelstandsbank. Das Gründercoaching Deutschland wird bundesweit angeboten. Gefördert werden Gründer und junge Unternehmen deren Gründung oder Übernahme nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Eine Beratung vor der Gründung kann nicht gefördert werden. Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründern im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe) und von Angehörigen Freier Berufe, sofern ihr überwiegender Geschäftszweck nicht auf die entgeltliche Unternehmensberatung ausgerichtet ist. Der Beginn der selbstständigen Tätigkeit des Existenzgründers muss erfolgt sein und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

Zuschüsse

Existenzgründer erhalten grundsätzlich im Geltungsbereich der neuen Bundesländer einen Zuschuss in Höhe von 75 %, im Geltungsbereich der alten Bundesländer einschließlich Berlin einen Zuschuss in Höhe von 50 % des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 Euro. Gründer mit Sitz in den "Phasing-out"-Regionen Brandenburg-Südwest, Lüneburg, Leipzig und Halle erhalten einen Zuschuss in Höhe von 75 % des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 Euro. Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden pro Tag. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Nettoberaterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 6.000 Euro nicht überschreiten.

Besondere Förderung von Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit:

Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit, die Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen, erhalten im gesamten Bundesgebiet einen Zuschuss von 90 % des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro. Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden pro Tag. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 4.000 Euro nicht überschreiten.

Eigenanteil

Der Eigenanteil, die Fahrtkosten sowie sonstige Nebenkosten sind durch den Existenzgründer selbst zu finanzieren. Der Eigenanteil darf nicht aus Mitteln des ESF oder vom beauftragten Berater - mittel- oder unmittelbar - finanziert werden. Die zu beratenden Existenzgründer müssen ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Existenzgründung muss auf eine Vollexistenz ausgerichtet sein. Die Zuschusshöhe richtet sich nach dem Unternehmensstandort und der Antragsberechtigung. Ein gefördertes Gründercoaching setzt immer eine Coachingempfehlung eines Regionalpartners und eine Coachingzusage der KfW voraus. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Sprechen Sie mit uns oder informieren Sie sich bei der KfW um mehr über das Gründercoaching zu erfahren.